Da tut sich was
Rehabilitation
Beispiel: Fachstelle für Rehabilitationsbedürftige in Darmstadt-Dieburg
Im September 2005 wurde die Fachstelle für Rehabilitation eingerichtet. Der Aufgabenbereich wird seit November 2006, aufgeteilt in Erst- und Wiedereingliederung, von zwei Fachkräften betreut.
Die Bundesagentur für Arbeit bleibt für die Ersteingliederung der meist jüngeren Menschen weiterhin zuständig. Die Fachstelle unterstützt und ergänzt diese Zuständigkeit und prüft gemäß den Kriterien der BA, in welchen Fällen ein Reha-Bedarf besteht. Betrachtet werden überwiegend zwei bestimmte Personengruppen.
- Schüler von Lernhilfeschulen, die über die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit hinaus noch weitere Reha-Unterstützung benötigen.
- Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit noch nicht bekannt sind.
Praktische Umsetzung der Wiedereingliederung:
- Beratung von Reha-bedürftigen Langzeitarbeitslosen in schwierigen Lebenssituationen
- Absicherung des Reha-Bedarfes (z.B. ärztliche Gutachten, Überprüfung der Voraussetzungen für den Leistungsbezug)
- Feststellung des tatsächlichen Reha-Bedarfes
- Klärung des individuellen Integrationsbedarfes,
- Vorschlag geeigneter Maßnahmen (durch den zkT)
- Kostenübernahme-Zusage
- Auszahlung
- Entscheidung über Maßnahmeabbruch/-verlängerung/-unterbrechung
- Bedarfsweise Vermittlung in GzA-Maßnahmen
- Ausarbeitung beruflicher Eingliederungsmöglichkeiten
Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben für das Feststellungsverfahren verantwortlich. Als Reha-Träger hat sie die Prozessverantwortung, während die Leistungs- und Integrationsverantwortung (der eigentliche Wiedereingliederungsprozess) beim zkT liegt (Leistungsverpflichtung des zkT nach §16 Abs. 1 SGBII).
Fallbeispiel:
Eine 30-jährige Frau konnte ihren Beruf als Druckerin wegen verschiedener Allergien nicht mehr ausüben. Der Reha-Bedarf wurde festgestellt und eine 9 Monate dauernde Qualifizierungsmaßnahme zur Technischen Redakteurin wurde durch die Kreisagentur für Beschäftigung bewilligt. In einem Praktikum während der Maßnahme bekam sie die Zusage des Arbeitgebers, in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.