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01.03.2010Landkreis Fulda: Berechnung der Hartz-IV-Regelleistung - Interview mit Landrat Bernd Woide
Fulda - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Dienstag vergangener Woche, wonach die Berechnung der Hartz-IV-Regelleistung auf eine neue Grundlage gestellt werden muss, hat für heftige Diskussionen gesorgt. Wir befragten Landrat Bernd Woide nach seiner Meinung.Frage: Der Staat muss die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnen. Wie beurteilen Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes?
Antwort: Die Entscheidung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Regelleistungen erhöht werden. Das Gericht hat lediglich die Berechnungsmethode verworfen. Der Bundesgesetzgeber ist nunmehr aufgefordert, bis zum 1. Januar 2011 für eine verfassungsgemäße Lösung zu sorgen. Die Regelleistungen müssen immer im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen betrachtet werden. Ein Mensch, der arbeitet, soll mehr Geld zur Verfügung haben als jemand, der nichts arbeitet. Höhere Regelsätze bergen die Gefahr, dass insbesondere bei ungelernten oder geringqualifizierten Arbeitssuchende der Anreiz zur Arbeitsaufnahme vermindert würde.
Frage: Muss ein Sozialstaat nicht seinen Bürgern ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren?
Antwort: Die Teilhabe an einem menschenwürdigen Leben ist nicht nur eine Frage nach der Höhe der Regelsätze. Hilfebedürftige bekommen zusätzlich zum Arbeitslosengeld II weitere Leistungen und Vergünstigungen wie kostenlose Kinderbetreuung, Rundfunkgebührenbefreiung oder auch Unterstützungsleistungen in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (Kleiderkammer, Tafel). Wenn man alle Leistungen im Gesamtpaket sieht, kann dies dazu führen, dass unter Umständen einem Leistungsbezieher ein ähnliches Einkommen wie einem Alleinverdiener in einem vergleichbaren Familientyp zur Verfügung steht.
Frage: Ist das schlecht Image von Hartz-IV gerechtfertigt?
Antwort: Der Staat wendet heute ein Vielfaches für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen und die Sicherung von deren Lebensunterhalt auf wie vor der Hartz-IV-Reform. Trotzdem besteht eine große Unzufriedenheit, weil das eigentliche Ziel der Reform aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit geraten ist. Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe geht es darum, Menschen in Arbeit zu bringen und ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die jetzige Debatte vermittelt den Eindruck, als gäbe es quasi ein Recht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen, die Bemühungen um Ausbildung, Qualifizierung und Arbeitsaufnahme aber treten in den Hintergrund.
Frage: Sehen sie den sozialen Frieden gefährdet, wie manche Hartz-IV-Kritiker behaupten?
Antwort: Das jetzige System macht alle Arbeitsuchenden gleich. Es werden Schicksale in einen Topf geworfen, die nichts miteinander zu tun haben. Auf der einen Seite der Geringverdienende mit sieben Euro Stundenlohn und ergänzendem Leistungsbezug, auf der anderen Seite derjenige, der keinerlei Interesse an der Arbeitsuche zeigt und sich in den sozialen Sicherungssystemen eingerichtet hat. Besser wäre es, hier stärker zu differenzieren und der Verwaltung größere Ermessensspielräume für auf den Einzelfall abgestimmte Entscheidungen zu geben.