Aktuelle Mitteilungen


Hessen – Optionsland Nr. 1

14 hessische Landkreise, die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Stadt Offenbach sind Optionskommunen

14 hessische Landkreise und die kreisfreien Städte Landeshauptstadt Wiesbaden und Stadt Offenbach haben sich für die „Option“ entschieden und arbeiten bei der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit. Ohne zentrale Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit können sie individueller und schneller auf die Bedürfnisse von Langzeitarbeitslosen und deren Familien eingehen. Die Betreuung kommt aus einer Hand und wird durch Hilfen aus anderen Leistungsgesetzen begleitet.

Bei der Umsetzung des Grundsatzes „Fördern und Fordern“ können die Optionskommunen direkt auf Bindungen zu sozialen Netzwerke aus Beratungsstellen, Kirchengemeinden, Selbsthilfegruppen und anderen Einrichtungen zurückgreifen. Gemeinsam mit diesen Partnern sichern sie eine breite Auswahl an Unterstützungsleistungen für ihre Kunden und kümmern sich mit vielen guten Ideen auch um benachteiligte Personenkreise, z. B.:

  1. Jugendliche und junge Erwachsene (U 25)
  2. Allein erziehende Frauen (und Männer)
  3. Langzeitarbeitslose über 50 Jahren (50plus)


Hessen weiterhin Optionsland Nr. 1


Einweihung des Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill mit Staatsminister Stefan Grüttner, Landrat Wolfgang Schuster und Kreisbeigeordneter Günther Kaufmann-Ohl (von rechts)

Hessen hat seine Spitzenposition bei der Option gefestigt! Seit dem 1. Januar 2012 hat sich die Zahl der hessischen Optionskommunen auf 16 erhöht. Neuzugelassen wurden der Lahn-Dill-Kreis, der Kreis Groß-Gerau und die Stadt Offenbach.

Von den insgesamt 26 Grundsicherungsträgern nach dem SGB II in Hessen (21 Landkreise und 5 kreisfreie Städte) sind somit mehr als die Hälfte Optionskommunen. Dies ist im Bundesgebiet einmalig! 10 Kommunen (7 Landkreise und 3 kreisfreie Städte) bilden weiterhin gemeinsame Einrichtungen mit der Bundesagentur für Arbeit.

Die bestehenden Optionskommunen unterstützen die "Neuen" tatkräftig bei der Neuorganisation der Trägerschaft und haben diese bereits jetzt in den Arbeitskreis Option nebst den bestehenden Arbeitsgruppen aufgenommen.



Unbefristete Zulassung für die Optionskommunen


Ihre erfolgreiche Arbeit kann fortgesetzt werden, nachdem auch der Odenwaldkreis die unbefristete Zulassung erhalten hat. Die Führungskräfte des Kommunalen Job-Centers (von links) Patrick Beck, Claus-Jürgen Eberhardt, Erich Lust, Sandra Schnellbacher, Jürgen Heisel, Elke Rothenheber und Ulrike Schlegel gemeinsam mit dem Kreisbeigeordneten Michael Vetter und Landrat Dietrich Kübler

Am 08. Dezember 2010 trat das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende" nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nahezu unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit wurden dadurch die bundesweit 69 Optionskommunen unbefristet als Träger der Grundsicherung zugelassen. Dies gilt selbstverständlich auch für die 13 hessischen optierenden Kommunen. Darüberhinaus wird die Zahl der Optionskommunen in Deutschland zum 01. Januar 2012 auf 110 steigen. Von der Ausweitung werden in Hessen drei weitere Kommunen profitieren.

"Kommunalträger-Zulassungsverordnung" heißt im Amtsdeutsch die Rechtsgrundlage, mit der den Optionskommunen bescheinigt wird, dass sie nun dauerhaft für die Gewährung von Leistungen, das Fallmanagement und die Arbeitsvermittlung der Langzeitarbeitslosen zuständig sind. Seit Beginn des Jahres 2005 hatten sie diese Aufgaben erfolgreich wahrgenommen. Und immer wieder stand die Fortsetzung des Optionsmodells auf der Kippe. Erst die Einigung der Bundestagsfraktionen sowie der Länder und der Bundesregierung im Sommer 2010 machte den Weg für eine "Entfristung" der kommunalen Träger frei und führte zur Verankerung des Optionsmodells in der Verfassung.

Die unbefristete Zulassung ist für die hessischen Optionskommunen mit der Verpflichtung verbunden, mit dem Land Hessen eine Zielvereinbarung abzuschließen. Sie nennt ferner die Anforderung, jene Daten zu erheben und an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln, die eine "bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnis-Berichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche" möglich machen sollen.  



Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeit bei der Förderung Langzeitarbeitsloser

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales versucht bereits seit längerer Zeit, die Gestaltungsfreiheit der Optionskommunen bei den Eingliederungsleistungen restriktiv einzuschränken und droht sogar mit Rückforderungen. Viele dieser Leistungen werden zwar als sinnvoll, aber rechtswidrig betrachtet. Sie passen nicht in den Leistungskatalog, der für kurzfristig arbeitslose Bezieher von Arbeitslosengeld I entwickelt wurde. Dieser wird jedoch der Lage der Langzeitarbeitslosen, welche häufig durch mehrfache Vermittlungshemmnisse und soziale Notlagen belastet sind, nicht gerecht. Für diese werden schnelle und flexible, individuell zugeschnittene Leistungen zur Eingliederung benötigt.

Die zum 01. Januar 2009 in Kraft getretene Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente hat die Gestaltungsmöglichkeit der Optionskommunen bei den Eingliederungsleistungen deutlich eingeschränkt. Ob die neu eingeführten Regelungen des "Vermittlungsbudgets", der "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" und der "Freien Förderung" die entstandene Lücke schließen können wird die Zukunft zeigen. Grundsätzlich fordern die Optionskommunen wieder mehr Gestaltungsspielraum im Bereich der Eingliederungsleistungen.

Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie im Abschnitt Initiativen - Eingliederungsleistungen.



Dieser Internetauftritt wird aus Mitteln aus Mitteln des Landes Hessen gefördert




02.11.2022
Main-Kinzig-Kreis: Fahrradkurs für Migrantinnen

Teilnehmerinnen des Fahrradkurses beim Arbeitskreis Asyl in Maintal

27.10.2022
Kreis Groß-Gerau: Jobcenter bildet Nachwuchs aus

Bei der Begrüßungsrunde dabei waren (von links): Nils Pfeffer (Personalstelle), Martin Roß (Integrationsfachkraft und Mentor), Celine Zettl (BASS-Studentin), Alexandra Bolz (Koordinatorin „Ausbildung und Qualifizierung“), Robert Hoffmann (Vorstand), Nadine Vielhaber und Mia Mager (beide BASS-Studentinnen)

04.10.2022
Main-Kinzig Kreis: KCA rekrutiert und qualifiziert Mitarbeitende

Beate Langhammer (vierte von links) mit drei erfolgreichen Absolventinnen des Studiengangs Bachelor of Arts - Public Administration

29.09.2022
Odenwaldkreis: Mit Logistikunternehmen im Gespräch


22.09.2022
Kreis Groß-Gerau: Jobcenter gibt 200 Desktop-PCs ab

Bei der Computerübergabe dabei waren am Donnerstag (von links): Maxim Djakov, Anja Romeika (Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V.), Patrick Friedrich (Fachanleiter im Projekt „Computer für alle“, Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V.), Jascha Solinger (Teamleitung Systemadministration-IT, Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau) und Iris Alt (Geschäftsführerin, Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V.).


powered by webEdition CMS